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Unsere AGB's

Stand 15.09.2009

 

Inhalt:

Teil I: Reisedienstleistungen

Teil II: Shop

 

Teil I: Reisedienstleistungen

1.Vertragsgegenstand

Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Raiko-Bike-Station Mallorca GbR für sämtliche von uns erbrachten Reisedienstleistungen.

2. Anmeldung

Der Vertrag zwischen Ihnen und der Raiko-Bike-Station GbR kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Buchung zustande. Ab diesem Zeitpunkt sind die Rechte und Pflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) aus dem Vertrag für Sie und alle weiteren durch Sie angemeldeten Teilnehmer einerseits und der Raiko-Bike-Station GbR andererseits bindend.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z.B. Flyer, Internetauftritt, Buchungsformular) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Preise

Wir behalten uns vor, den Reisepreis zu erhöhen (z.B. bei neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren). Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises verpflichten wir uns, Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen umgehend zurückerstattet.

5. Zahlungsbedingungen

Die Gesamtzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Die Raiko-Bike-Station GbR kann eine Anzahlung bis maximal 25% des Rechnungsbetrages verlangen, fällig nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung. Die Reisedokumente werden erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrags ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Reisepreis sofort zahlbar. Eine nicht rechtzeitig eingegangene Zahlung berechtigt die Raiko-Bike-Station GbR , die Reiseleistung zu verweigern. nach oben

6. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/ Rücktrittsgebühren

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Die Reiseannullierung muss schriftlich erfolgen. Massgebend für die Annullierung ist das Eingangsdatum Ihrer Annullierung. Dem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.

6.1 Annullierungskosten

Zu jedem Zeitpunkt erheben wir für Annullierung eine Bearbeitungsgebühr von 40€ pro Person höchstens 80€ pro Auftrag. Wenn Sie später als 30 Tage vor dem Abreisedatum von der Reise zurücktreten, wer die folgenden Annullierungskosten in Prozenten des Reisepreises zusätzlich erhoben:

  • 30-15 Tage vor Abreise: 30%
  • 14-8 Tage vor Abreise: 50%
  • 7-1 Tage vor Abreise: 80%
  • Am Abreisetag: 100%

6.2 Änderungen des Reisearrangements

Für eine Änderung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 40€ pro Person, maximal 80€ pro Auftrag. Die Gebühr entfällt, wenn der Preis des geänderten Auftrags höher wird als der des ursprünglichen Arrangements.

6.3 Erstzperson

Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu einer Mitteilung an uns. Die Raiko-Bike-Station kann dem Wechsel der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Für diese Änderung erheben wir eine Gebühr von 30€. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Reiseteilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.

6.4 Vorzeitige Rückreise

Brechen Sie die die Reise vorzeitig aus Gründen ab, die nicht durch eine Nichterfüllung der Leistungen gerechtfertigt sind, können keine Kosten für unbenützte Leistungen rückerstattet werden. Alle Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise gehen Ihnen zu Lasten.

7. Änderungen/Annullierungen durch die Raiko-Bike-Station GbR

7.1 Programmänderungen

Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse aus sicherheitstechnischen Gründen vor, einzelne vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehen Umstände es erfordern; dabei sind wir um eine möglichst gleichwertige Ersatzlösung bemüht.

7.2 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die Raiko-Bike-Station GbR kann bis 5 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer bestimmten Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. nach oben

Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.3 Außergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt

Wenn aus unserer Sicht die Durchführung einer Reise schon vor dem Abreisetermin durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort), behördliche Maßnahmen oder wegen Streiks gefährdet ist, erschwert oder gar verunmöglicht wird und nicht begonnen werden kann, sind wir befugt, die Reise auch in Ihrem Interesse abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich erstattet. Weitere Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

8. Leistungsänderungen während der Reise

Unvorhergesehene Umstände können es in Ihrem Interesse während der Reise erforderlich machen, dass einzelne Leistungen geändert werden müssen. Wir sind jedoch bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

Im Falle von Leistungsänderungen, die auf höhere Gewalt, Streik, behördliche Maßnahmen zurückzuführen sind, haften wir nicht.

9. Haftung

Die Raiko-Bike-Station GbR haftet für die Erfüllung des Reisearrangements. Den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den dadurch für Sie entstandenen Mehraufwand vergüten wir Ihnen zurück, soweit Ihnen an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung offeriert werden konnte. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Reisepreises.

Wir haften nicht für Änderungen der Reiseleistungen bei höherer Gewalt und behördlichen Maßnahmen. Es besteht zudem kein Haftungsanspruch, wenn ein Versäumnis Ihrerseits die Erfüllung einer Leistung verunmöglicht.

9.1 Sachschäden

Wir haften für Sachschäden, die durch die Raiko-Bike-Station GbR schuldhaft verursacht werden, sofern kein eigenes Verschulden des Teilnehmers vorliegt und keine anderweitige Entschädigung (z.B. von einer Versicherung) geltend gemacht werden kann. Unsere Schadenersatzpflicht ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Haftungsausschluss: Diebstahl von Bargeld, Kreditkarten, Checks Wertgegenständen, Fahrrad etc.

9.2 Reise mit erhöhtem Risiko

Radsportferien sind Aktivferien und Sie üben Ihren Sport auf eigenes Risiko aus. Für Unfälle und körperliche Schäden, die von der Ausübung des Radsports herrühren, haften wir in keinem Falle, auch dann nicht, wenn Sie in einer Gruppe mit Gruppenleitung fahren. Für die Einhaltung der Strassenverkehrsvorschriften sind Sie selbst verantwortlich, auch dann, wenn Sie in einer Gruppe fahren. Das Tragen eines Helms ist obligatorisch.

10.Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse, ist der Sitz der Raiko-Bike-Station GbR. nach oben

Teil II: Shop

1. Geltung der Bedingung

a) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

b) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen, bei denen der Verkäufer als Vertreter der von ihm vertretenen Produzenten tätig wird.

c) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

a) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit entweder der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers oder erfolgen durch die Lieferung, jeweils binnen zwei Wochen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

b) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise

a) Alle Preise verstehen sich brutto. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

b) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ist, frei ab Lager des Verkäufers einschließlich normaler Verpackung.

4. Liefer- und Leistungszeit

a) Liefertermine oder –fristen, die verbindlich nur vom Verkäufer vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, z.B. durch Streik, Aussperrung, Aufruhr, die dem Verkäufer unverschuldet die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. nach oben

c) Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (Dauer der Nachfrist mindestens ein Monat) berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.

d) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Käufers bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistungen verlangen, muss er dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistungen, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehenden vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.

e) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

f) Für Angebote des Käufers, die eine Lieferung auf Abruf beinhaltet, gilt Ziffer 1. Der Abruf hat innerhalb der schriftlich vereinbarten Frist zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Verkäufer den Gegenstand ohne weiteres an den Käufer versenden oder hierüber frei verfügen. Eine ersatzweise Lieferung kann der Verkäufer ablehnen.

g) Bei rechtlich unverbindlichen Bestellungen bleibt dem Verkäufer die zwischenzeitliche Verfügung vorbehalten.

h) Bestellungen von Waren, deren Lieferung durch den Verkäufer aussteht, werden lediglich drei Monate seit Zugang der Bestellung beim Verkäufer in dessen EDV verwaltet. Ist eine Bestellung zum Ablauf dieser Frist nicht ausgeführt, hat der Käufer sie gemeinsam mit seiner folgenden Bestellung dem Verkäufer erneut aufzugeben.

5. Abnahmepflicht des Käufers

a) Der Käufer ist verpflichtet, den erkauften Gegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

b) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

6. Gefahrübergang; Versandkosten; Versandschäden

a) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

b) Durch die Versendung verursachte Schäden sind der den Transport ausführenden Person unverzüglich und vor der Annahme der Lieferung anzuzeigen.

7. Gewährleistung

a) Die folgenden Gewährleistungsbedingungen gelten grundsätzlich für alle von dem Verkäufer vertriebenen Waren.

b) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln neuer Waren verjähren entsprechend gesetzlichen Bestimmungen in 2 Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas anderes vereinbart wird. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln neuer Waren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Für andere Käufer (Verbraucher) gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

c) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von gebrauchten Waren verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.

d) Der Käufer muss der Kundendienstleistung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

e) Sind Teile der Verpackung beschädigt, und weist die Lieferung eine Fehlmenge auf, muss der Käufer dies außerdem unverzüglich der die Lieferung ausführenden Person im einzelnen schriftlich anzeigen bei gleichzeitiger Anzeige an den Verkäufer. In der Anzeige an den Verkäufer mittels eingeschriebenen Briefes ist ein Rein-Gewicht für jede Warengattung gesondert anzugeben.

f) Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes:

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

g) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

h) Ein gewährleistungspflichtiger Mangel liegt nicht vor, wenn dieser dadurch entstanden ist, dass der Käufer Betriebs und Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt. Änderungen an den Produkten vorgenommen hat, von ihm Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet wurden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. nach oben

8. Rücksendung von Waren des Fahrradhandels außerhalb der Gewährleistung

a) Es werden nur frei versandte Warensendungen angenommen.

b) Bei Rücksendung von Waren an den Verkäufer sind Mehrfertigungen sämtlicher Lieferscheine und Rechnungen beizufügen; auf Vollständigkeit dieser Belege hat der Käufer besonders zu achten. Fehlt bei einer Rücksendung einer dieser Belege, werden die Waren an den Käufer auf dessen Kosten zurückgesandt; außerdem ist er zu der Zahlung pauschaler Bearbeitungskosten in Höhe von 25,00 Euro verpflichtet.

c) Der Käufer hat die Gründe für die Rücksendung der Waren dem Verkäufer detailliert in schriftlicher Form darzulegen.

d) Die Rücknahme der Waren durch den Verkäufer ist ausgeschlossen, wenn:

die Lieferung der Waren an den Käufer bereits zwei Monate vor der Rücksendung erfolgt ist. Die Frist beginnt mit dem Datum des Lieferscheins,

die in Nr. 1 bezeichneten Belege der Warenrücksendung nicht beigefügt wurden,

die Originalverpackung geöffnet bzw. sich nicht mehr in unversehrtem Zustand befindet,

es sich um Ausverkaufsware handelt, oder

die Waren nicht bei dem Verkäufer erworben wurden.

e) Nicht von dem Verkäufer vertriebene Waren (Fremdfabrikate) werden an den Käufer gegen Berechnung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro und der Versandkosten zurückgesandt.

9. Eigentumsvorbehalt

a) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

b) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, werden dem Verkäufer bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen folgende Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers.

c) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Verarbeitung, Umbildung oder Einbau der Vorbehaltsware erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an den einheitlichen Sachwert anteilsmäßig (Rechnungswert) an den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Miteigentum des Verkäufers unentgeltlich.

Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubt Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn unwiderruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. nach oben

d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

e, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. ) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer dem Käufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen

10. Zahlung

a) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

b) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

c) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszins zu berechnen.

d) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck oder Eigenwechsel nicht eingelöst wird oder er seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Scheck oder Eigenwechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

e) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unstreitig ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag beruht. Die Vertreter des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Geldern nicht berechtigt.

11. Haftungsbeschränkung

a) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen oder nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherungen) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für die damit verbundenen Nachteile des Käufers, z.B. Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.

b) Unabhängig von einer Verschuldung des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

c) Der Verkäufer ist auch für die während des Verzuges durch Zufall eingetretene Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtszeitiger Lieferung eingetreten wäre.

d) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für die von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bonn Erfüllungsort und ausschließlich Gerichtsstand für alles sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. nach oben

 
Raiko-Bike-Station GbR 
Feldstrasse 7 
53340 Meckenheim